Wenn Ihr Flug annulliert oder stark verspätet wurde, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu. Diese ist am 17.02.2005 in Kraft getreten. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist immer die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.