Unsere Rechtsexperten forden für Sie die Entschädigung gemäss EU-Verordnung 261/2004 ein. Von Entschädigungen ausgeschlossen sind Verspätungen oder Annullationen, die auf höhere Gewalt wie Wetter, Streik, Terror, Krieg, politische Unruhen oder Pandemien wie Corona zurückzuführen sind.