Wenn Ihr Flug annulliert wird, sich der Abflug um mindestens zwei Stunden verspätet oder wir Sie gegen Ihren Willen nicht befördern, haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Rechte in diesem Fall, insbesondere die genauen Voraussetzungen sowie Art und Umfang dieser Leistungen, richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004. Schriftliche Auskunft darüber erhalten Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig.
Quelle:
eurowings.com