3. NichtbeförderungIst für AIR FRANCE/KLM absehbar, dass Fluggästen die Beförderung verweigert wird, versucht die Fluggesellschaft, Fluggäste gegen eine vertragliche Ausgleichsleistung in Form eines Gutscheins zum freiwilligen Verzicht auf ihre bestätigte Buchung zu bewegen. AIR FRANCE/KLM bietet den betreffenden Passagieren auch eine entsprechende Betreuungsleistung an (siehe Absatz 3.1 weiter unten).
Finden sich nicht genügend Freiwillige und werden Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen, erbringen wir Ausgleichsleistungen, vorausgesetzt Sie haben sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden (siehe entsprechende Bedingungen weiter oben).
Sie haben keinen Anspruch auf diese Betreuungs- und Ausgleichsleistungen, wenn Ihnen die Beförderung aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente verweigert wurde.
3.1 Betreuungsleistungen bei NichtbeförderungWenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
- Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
Außerdem haben Sie kostenlos Anspruch auf:
- eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
- eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).
3.2 Ausgleichsleistungen bei NichtbeförderungWird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die Sie per Scheck oder Banküberweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erhalten, es sei denn, Sie werden aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente von der Beförderung ausgeschlossen.
Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*
Höhe der Ausgleichsleistung- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR*
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.
3.1 Betreuungsleistungen bei NichtbeförderungWenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
- Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
Außerdem haben Sie kostenlos Anspruch auf:
- eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
- Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
- eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).
3.2 Ausgleichsleistungen bei NichtbeförderungWird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die Sie per Scheck oder Banküberweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erhalten, es sei denn, Sie werden aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente von der Beförderung ausgeschlossen.
Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*
Höhe der Ausgleichsleistung- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR*
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.
Quelle:
airfrance.ch