Air France Flug - Entschädigung bei Verspätung, Überbuchung und Annullation

Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen und sitzen gerade am Flughafen fest? Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – einfach, schnell und unverbindlich.
Air France wurde im Jahr 1933 gegründet und ist die grösste Fluggesellschaft Frankreichs. Seit 2004 bildet sie gemeinsam mit der niederländischen Airline KLM die Air France-KLM Holding. Air France hat seinen Firmensitz in Paris. Mit 320 Flugzielen weltweit ist das Streckenangebot der Airline erstklassig.
Finanzielle Entschädigungen
Die Ticketkosten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.
KLM Entschädigung bei Verspätung,Überbuchung oder Annullation
1. Annullierung
1.1 Unterstützungsleistungen bei einer Annullierung
Sollte Ihr Flug annulliert worden sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind, oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
  • Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
Ausserdem haben Sie kostenlos Anspruch auf:
  • eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
  • Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
  • eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).
1.2 Ausgleichsleistungen bei einer Annullierung
Bei Annullierung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung außer in folgenden Fällen:
  • Die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückführen, die sich nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken am Boden und/oder an Bord.
  • Sie wurden mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert.
  • Sie wurden in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert und erhielten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
  • Sie wurden weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert und erhielten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Sie erhalten die Ausgleichsleistung per Scheck oder Banküberweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins. Sie erfolgt nicht am Flughafen und muss beim Kundendienst beantragt werden (siehe Absatz 5).

Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*

Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km : 250 EUR *
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR *
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.

2. Verspätungen
2.1 Betreuungsleistungen bei einer Verspätung
Bei einer Verspätung des Abflugs gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 2 Stunden werden Ihnen die folgenden Betreuungsleistungen kostenlos gewährt:
  • eine Mahlzeit oder ein Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
  • Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
  • eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails),
  • außer, wenn der Abflug durch diese Betreuungsleistungen noch weiter verzögert würde.
Wenn Ihr Flug mindestens 5 Stunden verspätet ist und Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten, haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen, bzw. sich die Kosten für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen, ggf. in Verbindung mit der Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt.

2.2 Ausgleichsleistungen bei Verspätungen
Bei einer Verzögerung der Ankunftszeit von mindestens 3 Stunden wird Ihnen eine Ausgleichszahlung per Scheck oder Banküberweisung, oder mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins gewährt, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden hätten lassen.

Die Ausgleichsleistung erfolgt nicht am Flughafen und muss beim Kundendienst beantragt werden (siehe Absatz 5).

Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR *
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über
4 Stunden: 800 EUR*

Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR *
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über 4 Stunden: 600 EUR*
* Bei Flügen über 3 500 km können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des verspäteten Fluges zwischen 3 und 4 Stunden nach seiner planmäßigen Ankunftszeit liegt.
3. Nichtbeförderung
Ist für AIR FRANCE/KLM absehbar, dass Fluggästen die Beförderung verweigert wird, versucht die Fluggesellschaft, Fluggäste gegen eine vertragliche Ausgleichsleistung in Form eines Gutscheins zum freiwilligen Verzicht auf ihre bestätigte Buchung zu bewegen. AIR FRANCE/KLM bietet den betreffenden Passagieren auch eine entsprechende Betreuungsleistung an (siehe Absatz 3.1 weiter unten).
Finden sich nicht genügend Freiwillige und werden Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen, erbringen wir Ausgleichsleistungen, vorausgesetzt Sie haben sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden (siehe entsprechende Bedingungen weiter oben).
Sie haben keinen Anspruch auf diese Betreuungs- und Ausgleichsleistungen, wenn Ihnen die Beförderung aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente verweigert wurde.

3.1 Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
  • Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
Außerdem haben Sie kostenlos Anspruch auf:
  • eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
  • Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
  • eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).

3.2 Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die Sie per Scheck oder Banküberweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erhalten, es sei denn, Sie werden aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente von der Beförderung ausgeschlossen.

Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*

Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR*
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.

3.1 Betreuungsleistungen bei Nichtbeförderung
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können Ihre Reise zum frühest möglichen Zeitpunkt bis zum Endpunkt unter Reisebedingungen fortsetzen, die mit den vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Bedingungen vergleichbar sind oder, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen oder
  • Sie können sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen, wenn Sie sich für die Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt entscheiden.
Außerdem haben Sie kostenlos Anspruch auf:
  • eine Mahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
  • Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
  • eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails).

3.2 Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die Sie per Scheck oder Banküberweisung oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erhalten, es sei denn, Sie werden aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente von der Beförderung ausgeschlossen.

Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 800 EUR*

Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge außerhalb der EU bis 3 500 km: 600 EUR*
* Liegt die Ankunftszeit des Alternativflugs nicht später als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges, können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden.

Quelle: airfrance.ch