IV. Sie haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen:
- (a) 250 EUR bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km,
- (b) 400 EUR bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3500 km,
- (c) 600 EUR bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
Ausgenommen den Fall, dass:
- Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, oder
- Sie über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
- Sie über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
- wir nachweisen können, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
- Die Ausgleichsleistungen reduzieren sich um die Hälfte, sofern wir Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die nicht später als zu den oben unter „Verspätungen“ genannten Zeiten erfolgt.
Nichtbeförderung aufgrund von ÜberbuchungNichtbeförderung ist die Weigerung eines Luftfahrtunternehmens, einen Fluggast zu befördern, obwohl sich dieser unter den oben unter der Überschrift „Anwendungsbereich“ genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden hat, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im
Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen. Ehe wir Fluggästen die Beförderung verweigern, versuchen wir zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen, zu bewegen.
Finden sich nicht genügend Freiwillige und müssen wir Ihnen daher die Beförderung gegen Ihren Willen verweigern, werden wir Ihnen folgende Ausgleichsleistungen bieten:
- (a) 250 EUR bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km,
- (b) 400 EUR bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3500 km,
- (c) 600 EUR bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
Diese Beträge reduzieren sich um die Hälfte, sofern wir Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die nicht später als zu den oben unter „Verspätungen“ genannten Zeiten erfolgt. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem Sie infolge der Nichtbeförderung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommen. Die Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Folgendes:
I. Die Wahl zwischen:
- (a) vollständiger Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; oder
- (b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
- (c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
II. Zusätzlich bieten wir Ihnen unentgeltlich:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
- Hotelunterbringung, falls ein ungeplanter Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist,
- Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung und
- die Möglichkeit, Ihren geplanten Zielort per Telex, Telefax, Telefon oder E-mail zu kontaktieren.
Quelle:
austrian.com