easyJet Flug - Entschädigung bei Verspätung, Überbuchung und Annullation

Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen und sitzen gerade am Flughafen fest? Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – einfach, schnell und unverbindlich.
Der Low-Cost-Flieger easyJet wurde 1995 unter dem offiziellen Namen easyJet Airline Company PLC von dem zypriotischen Geschäftsmann Stelios Haji-Ioannou gegründet. Sie gehört zur easyGroup und hat ihren Sitz in Luton, UK.
Finanzielle Entschädigungen
Die Ticketkosten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.
easyJet Entschädigung bei Verspätung,Überbuchung oder Annullation
Dieser Hinweis enthält wichtige Informationen zu Ihren Rechten, die in der Verordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 261/2004 eingeführt wurden und dann gelten, wenn:
  • Sie eine bestätigte Buchung für einen Flug der easyJet Airline Company Ltd oder easyJet Switzerland S.A. haben, der zu einem Preis erworben wurde, der der allgemeinen Öffentlichkeit direkt oder indirekt verfügbar ist; und
  • Ihr Flug von einem Flughafen in einem europäischen Land abfliegt, oder
  • Ihr Flug von einem Flughafen in einem nicht europäischen Land zu einem Flughafen in einem europäischen Land fliegt, an dem dieses Abkommen gilt, es sei denn, Sie erhalten Leistungen oder Entschädigungen bzw. Unterstützung in diesem nicht europäischen Land; und
  • Sie mit einer bestätigten Reservierung vor Ablauf der Check-In-Zeiten (siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder entsprechend anderweitiger Informationen einchecken wollten (es sei denn, Ihr Flug wurde storniert).

Flugstornierung
Wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie Anspruch auf die in den Abschnitten 2 und 3 dargelegten Rechte. Sie haben außerdem gemäß Abschnitt 1 dieses Hinweises Anspruch auf Entschädigung, ES SEI DENN:
  • Sie werden mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert; oder
  • Sie werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen bis 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert und es wird Ihnen ein Flug über eine andere Route angeboten, bei dem Sie nicht mehr als 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit starten und Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
  • Sie werden innerhalb eines Zeitraums von weniger als 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert und es wird Ihnen ein Flug über eine andere Route angeboten, bei dem Sie nicht mehr als 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit starten und Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
  • Die Stornierung erfolgt aufgrund von außerordentlichen Umständen, die auch durch das Treffen aller zumutbarer Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Flugsicherung, Wetterbedingungen, Bürgerunruhen, Terror- und Sicherheitswarnungen, Streikmaßnahmen und unerwartete Flugsicherheitsmängel

1. Anspruch auf Entschädigung
Wurde Ihr Flug storniert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
  • 250 EUR bei allen Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger;
  • 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Distanz von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Distanz von 1500 bis 3500 km;
  • 600 EUR bei allen Flügen, die nicht unter die Kategorie (a) oder (b) fallen.
Beachten Sie, dass die Entschädigung um 50 % reduziert wird, wenn wir Ihnen eine Umleitung oder einen alternativen Flug zu Ihrem Ziel anbieten können, vorausgesetzt dass Sie:
  • Bei Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger innerhalb von 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen;
  • Bei Flügen über eine Distanz zwischen 1500 km und 3500 km innerhalb von 3 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen (vorausgesetzt, Sie fliegen innerhalb Europas); oder
  • Bei Flügen über eine Distanz von 3500 km oder mehr innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen.

Diese Entschädigung wird nur ausgezahlt, wenn die Ursache für die Verspätung oder Stornierung eine andere als die in den Abschnitten 1 und 2 aufgelisteten außerordentlichen Umstände ist und die unfreiwillige Nichtbeförderung nicht auf gesundheitlichen bzw. sicherheitstechnischen Gründen oder unzureichenden Reiseunterlagen beruht.

2. Anspruch auf Erstattung oder Umleitung
Wurde Ihr Flug storniert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf:
  • Eine Erstattung für den Teil der Flugstrecke, den Sie nicht geflogen sind; oder
  • Eine Erstattung für den Teil oder die Teile Ihrer bereits getätigten Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan seine Zweckmäßigkeit verloren hat, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, vorausgesetzt, es sind Plätze verfügbar.

3. Anspruch auf Verpflegung
Ist Ihr Flug um mehr als 2 Stunden verspätet oder wurde er ohne Benachrichtigung storniert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf:
  • (a) Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke entsprechend der Wartezeit;
  • (b) Eine Unterkunft im Hotel sowie den Transfer zwischen dem Flughafen und dem Hotel, falls eine Übernachtung für ein oder zwei Nächte notwendig ist;
  • (c) Zwei Telefonanrufe, Telex- bzw. Faxnachrichten oder E-Mails.
Ist Ihr Flug verspätet oder wurde er ohne Benachrichtigung storniert, bevor Sie am Flughafen eintreffen? Dann haben Sie Anspruch auf die obenstehenden Punkte (a) und (c).

Mussten Sie Ihren Flug aufgrund von Verspätung oder Umleitung auf den Tag nach der ursprünglichen Abflugzeit verschieben? Dann haben Sie Anspruch auf die unter (b) genannten Punkte.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es easyJet nicht möglich ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Verpflegung anzubieten, erstattet Ihnen easyJet angemessene Kosten auf Antrag über unsere Website. Dazu benötigen wir detaillierte Belege über Ihre Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass der Konsum von Alkohol nicht erstattet wird.

Quelle: easyjet.com