Beachten Sie, dass die Entschädigung um 50 % reduziert wird, wenn wir Ihnen eine Umleitung oder einen alternativen Flug zu Ihrem Ziel anbieten können, vorausgesetzt dass Sie:
- Bei Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger innerhalb von 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen;
- Bei Flügen über eine Distanz zwischen 1500 km und 3500 km innerhalb von 3 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen (vorausgesetzt, Sie fliegen innerhalb Europas); oder
- Bei Flügen über eine Distanz von 3500 km oder mehr innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommen.
Diese Entschädigung wird nur ausgezahlt, wenn die Ursache für die Verspätung oder Stornierung eine andere als die in den Abschnitten 1 und 2 aufgelisteten außerordentlichen Umstände ist und die unfreiwillige Nichtbeförderung nicht auf gesundheitlichen bzw. sicherheitstechnischen Gründen oder unzureichenden Reiseunterlagen beruht.
2. Anspruch auf Erstattung oder UmleitungWurde Ihr Flug storniert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf:
- Eine Erstattung für den Teil der Flugstrecke, den Sie nicht geflogen sind; oder
- Eine Erstattung für den Teil oder die Teile Ihrer bereits getätigten Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan seine Zweckmäßigkeit verloren hat, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
- Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
- Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, vorausgesetzt, es sind Plätze verfügbar.
3. Anspruch auf VerpflegungIst Ihr Flug um mehr als 2 Stunden verspätet oder wurde er ohne Benachrichtigung storniert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf:
- (a) Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke entsprechend der Wartezeit;
- (b) Eine Unterkunft im Hotel sowie den Transfer zwischen dem Flughafen und dem Hotel, falls eine Übernachtung für ein oder zwei Nächte notwendig ist;
- (c) Zwei Telefonanrufe, Telex- bzw. Faxnachrichten oder E-Mails.
Ist Ihr Flug verspätet oder wurde er ohne Benachrichtigung storniert, bevor Sie am Flughafen eintreffen? Dann haben Sie Anspruch auf die obenstehenden Punkte (a) und (c).
Mussten Sie Ihren Flug aufgrund von Verspätung oder Umleitung auf den Tag nach der ursprünglichen Abflugzeit verschieben? Dann haben Sie Anspruch auf die unter (b) genannten Punkte.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es easyJet nicht möglich ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Verpflegung anzubieten, erstattet Ihnen easyJet angemessene Kosten auf Antrag über unsere
Website. Dazu benötigen wir detaillierte Belege über Ihre Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass der Konsum von Alkohol nicht erstattet wird.
Quelle:
easyjet.com