Norwegian Flug - Entschädigung bei Verspätung, Überbuchung und Annullation

Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen und sitzen gerade am Flughafen fest? Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – einfach, schnell und unverbindlich.
Norwegian Air Shuttle ist eine norwegische Airline, deren Sitz sich in Bærum-Fornebu bei Oslo befindet. Im Jahr 1993 gegründet, startete die Fluggesellschaft zuerst mit Regionalflügen und bietet mittlerweile sogar Langstreckenflüge an. Norwegian ist die erste Airline, die auf ihren Flügen kostenloses WLAN an Bord angeboten hat.
Finanzielle Entschädigungen
Die Ticketkosten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.
Norwegian Entschädigung bei Verspätung, Überbuchung oder Annullation
Verspätete Flüge
Sie haben gemäss Abschnitt ‚Recht auf Versorgung‘ ein Anrecht auf Versorgung, wenn die Verspätung Ihres Fluges:
  • 2 Stunden oder mehr für Flüge bis 1 500 km oder
  • 3 Stunden oder mehr für Flüge innerhalb Europas über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
  • 4 Stunden für Flüge über 3 500 km beträgt.
Je nach Dauer der Verspätung haben Sie ein ‚Anrecht auf Umbuchung oder Rückerstattung‘ und‚ ein Anrecht auf Ausgleichsleistung‘.

Stornierte Flüge
Wenn Ihr Flug storniert wurde, haben Sie die in Abschnitt ‚Auf was Sie einen Anspruch haben‘ aufgeführten Rechte. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
  • Sie mindestens 2 Wochen vor der planmässigen Abflugzeit über die Stornierung informiert wurden, oder
  • Sie in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten haben, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
  • Sie weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten haben, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als 1 Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Nichtbeförderung
Wenn Sie bei Überbuchung eines Flugs freiwillig auf Ihre Buchung verzichten, haben Sie die in Abschnitt ‚Recht auf Umbuchung und Erstattung‘ aufgeführten Anrechte zusätzlich zu einer Ausgleichsleistung, die zwischen Ihnen und Norwegian vereinbart wird.
Finden sich nicht genug Freiwillige und wir verweigern Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen, haben Sie die in Abschnitt ‚Auf was Sie ein Anrecht haben‘ aufgeführten Rechte.
Auf was Sie ein Anrecht haben:

Recht auf Versorgung
Wird Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert oder Ihr Flug storniert oder hat erhebliche Verspätung (wie oben beschrieben), haben Sie Anrecht auf Folgendes:
  • Gutscheine für Speisen und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, vorausgesetzt, es gibt keine weitere Verspätung des Abflugs,
  • 2 Telefonanrufe, Telex- oder Fax-Nachrichten oder E-Mails,
  • Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterbringung (falls Ihnen ein Flug für den nächsten Tag angeboten wird).

Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, Ihr Flug storniert oder wurde eine Verspätung von mehr als 5 Stunden angekündigt, werden wir alle angemessenen Maßnahmen treffen, um Ihnen ohne zusätzliche Kosten einen alternativen Flug anzubieten. Sie dürfen auch das Reisedatum auf ein späteres Datum ändern, sofern am Wunschtermin noch Plätze verfügbar sind.

Wenn Sie Ihren Flug nicht mehr antreten möchten, haben Sie Anrecht auf volle Rückerstattung der Kosten des nicht genutzten Tickets einschließlich möglicher Anschlussflüge mit Norwegian und Ihres Rückflugtickets.

Recht auf Ausgleichsleistung
Eine Ausgleichsleistung wird nicht fällig, wenn die Ursache für die Verspätung oder Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht vermieden werden konnten, obwohl alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden sind. Ursachen können beispielsweise Wetterbedingungen sein, die sowohl Einfluss auf den planmäßigen Flug als auch frühere Abflüge haben, Streikmaßnahmen und Arbeitskonflikte, Flugsicherung, unerwartete Erkrankung der Flugzeugcrew oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, auf das wir keinen Einfluss haben.

Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird oder Ihr Flug storniert wurde oder erhebliche Verspätung hat aus Gründen, die wir zu verantworten haben, haben Sie Anrecht auf folgende Ausgleichleistung:
  • 250 € für Flüge bis 1 500 km oder
  • 400 € für Flüge innerhalb Europas über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
  • 600 € für Flüge über 3 500 km.

Die oben aufgeführte Ausgleichsleistung verringert sich um 50 %, wenn wir Sie alternativ auf einen anderen Flug umbuchen können und die Ankunftszeit dieses Flugs, die planmäßige Ankunftszeit des gebuchten Flugs nicht übersteigt:
  • Um 2 Stunden für Flüge über 1 500 km oder
  • um 3 Stunden oder mehr für Flüge innerhalb Europas über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
  • um 4 Stunden für Flüge über 3 500 km.

Quelle: norwegian.com