Wenn Sie eine Pauschalreise über ein Reisebüro, das Vertragspartner der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (kurz: Garantiefonds) ist, gebucht haben, sind gewisse Leistungen vom Garantiefonds abgedeckt und Sie somit geschützt. Folgende Leistungen werden vom Garantiefonds übernommen, sofern das Reisebüro vor oder während der Reise Insolvenz anmeldet:
- vor der Reise die Erstattung der geleisteten Anzahlung und Restzahlung
- während der Reise den Rücktransport vom Ferienland in die Schweiz
Weitere Informationen sowie die Teilnehmerliste des Garantiefonds finden Sie
hier.