Dies gilt immer und ändert sich auch während Corona nicht. Auch muss die Airline weiterhin Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Hotelübernachtungen am Flughafen anbieten. Dies bedeutet, dass es nicht in Ordnung ist, wenn die Airline Ihnen nur einen Gutschein anbietet, denn Sie haben gemäss EU-Verordnung Anrecht auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets.
Weitere Informationen zur Ticketrückerstattung sowie gratis Mustervorlagen zum Download für die Kommunikation mit der Airline oder Ihrem Reisebüro/Buchungsportal finden Sie
hier.
Die obengenannten Optionen gelten allerdings nicht, wenn Sie den Flug selbst annullieren, weil Sie nicht reisen können oder möchten. Ob Sie trotzdem eine Rückerstattung erhalten können, hängt von der Art Ihres Flugtickets und den AGBs der Airline ab. Viele Fluggesellschaften bieten ihren Kunden infolge des Corona Virus für diese Situation Gutscheine an.