Muss mir die Fluggesellschaft den Ticketpreis rückerstatten, wenn mein Flug wegen Corona annulliert wurde?
Zahlreiche Flüge fallen aus. Passagiere wollen dann meist nur eins: das Geld des Ticketpreises zurück bekommen. Laut Gesetz sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet und dürfen ihre Kunden trotz Liquiditätsproblemen nicht mit Gutscheinen vertrösten.
Quellen: 20min.ch (10.04.2020)
Die Airlines trifft die Corona Krise hart – fast alle Flüge mussten annulliert werden und es bleibt unklar, wann der normale Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Für viele Passagiere bedeuten die Ausfälle und die Unsicherheit vor allem eins: Sie möchten ihr Geld zurück. Doch es ist schwieriger denn je, zu seinem Geld zu kommen.

Dies, weil praktisch alle Airlines ihren Passagieren Gutscheine anbieten, statt ihnen für die annullierten Flüge das Geld zu überweisen. Wer trotzdem lieber eine Rückerstattung der Kosten möchte, muss mit dem Kundendienst den Kontakt aufnehmen.

Da ist allerdings der Haken: Bei sämtlichen Airlines sind die Hotlines völlig überlastet. So heisst es bei der Swiss etwa, man solle nur anrufen, wenn sich das Datum des betroffenen Flugs innert der nächsten drei Tage befinde. Faktisch ist es also derzeit gar nicht wirklich möglich, sein Geld zurückzufordern.

Kein Formular für Rückerstattungen
Möchten die Airlines die Rückerstattung verhindern? Dies macht den Anschein, da man beispielsweise bei Easyjet vergebens nach einem Onlineformular für die Rückerstattung sucht. So scheint es unverständlich, dass die Airlines keine einfachen Optionen wie ein Formular oder die Rückerstattung per E-Mail ermöglichen. Eine konkrete Erklärung, warum eine Erstattung via App, E-Mail oder Webformular nicht möglich sei, liefert Easyjet 20 Minuten auch auf Anfrage nicht.
Die Swiss betont hingegen gegenüber 20 Minuten, dass eine Rückerstattung weiterhin angeboten werde. Man habe aber die Erstattungsprozesse anpassen müssen aufgrund des aussergewöhnlich hohen Anfragevolumens, erklärt Sprecherin Meike Fuhlrott. Deshalb seien die momentanen Prozesse die einzige Möglichkeit, die vielen Anfragen zu kanalisieren.
Geld kann zurückgefordert werden
Der mühsame Prozess hat wohl nicht nur praktische Gründe. So können die Fluggesellschaften davon ausgehen, dass 80 Prozent der Kunden sich mit einem Gutschein abfinden und das Geld nicht zurückfordern. Aufgrund der aktuellen Corona Krise leiden die Fluggesellschaften an Liquiditätsproblemen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass es ihnen lieb wäre, wenn die Kunden Gutscheine akzeptieren.
Wer aber darauf bestehen will, dass ihm die Airline das Geld zurückzahlt, kann das tun: Das Gesetz ist klar – wenn die Airline den Flug annulliert, muss sie die Rückerstattung des Billetpreises anbieten.

Kommt man bei der Hotline nicht durch, kann man vor den Friedensrichter gehen. Die Frage ist allerdings, ob wegen der Coronavirus-Krise der Friedensrichter selbst für das Anliegen Zeit hat.