Prinzipiell gilt für alle Airlines, die von einem Schweizer oder EU-Flughafen starten, die
EU-Verordnung 261/2004, welche Überbuchungen, Annullierungen oder grosse Verspätungen regelt. Sie gilt auch für alle Flüge einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft in die Schweiz oder in die EU-Länder.
Sofern die Gründe nicht auf höhere Gewalt wie Wetter, Streik, Terror, Krieg oder politische Unruhen zurückzuführen sind, sieht die EU-Verordnung 261/2004 die nachfolgenden Entschädigungen vor.